Unter Trennung versteht man die Trennung "von Tisch und Bett",
d.h. die vollständige Aufhebung der wirtschaftlichen und sexuellen Lebensgemeinschaft
und die deutliche Erklärung an den Ehepartner, dass Sie mit ihm nicht weiter zusammenleben wollen.
Man lebt natürlich dann getrennt, wenn einer der Ehepartner aus der
Ehewohnung ausgezogen ist. Man kann aber auch innerhalb einer
Wohnung getrennt leben. Das setzt voraus, dass kein gemeinsamer
Haushalt mehr geführt wird und zwischen den Ehepartnern keine
persönliche Beziehung mehr besteht. Es muss also jeder für sich
getrennt einkaufen, kochen, Wäsche waschen, etc.