Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Für ledige Mütter hat sich mit dem neuen Unterhaltsrecht viel geändert.
Neu ist, dass die Befristung des Betreuungsunterhalts auf 3 Jahre nach Geburt weggefallen ist. Bislang war ja nur Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburstag des Kindes zu zahlen.
Nun ist der Betreuungsunterhalt für ledige Mütter und der Betreuungsunterhalt geschiedener Mütter identisch geregelt.
Es gelten jetzt die gleichen Regeln wie für geschiedene Mütter - bitte also dort weiter lesen.
Neu ist auch, dass die ledigen Mütter in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten aufgewertet worden sind.
An erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder und schon an zweiter Stelle alle kinderbetreuenden Elternteile - egal, ob verheiratet oder nicht.
An zweiter Stelle stehen auch die Ehegatten mit langer Ehedauer.
Erst danach kommen andere Ehegatten und danach die nichtpriviligierten, volljährigen Kinder.