Wie lange bekomme ich Unterhalt? / Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
Es kann sein, dass für immer bis ans Lebensende Unterhalt gezahlt werden muss - auch wenn Sie oder Ihr Expartner schon in Rente sind.
Wie lange Sie verheiratet waren oder wer "Schluss" gemacht hat, spielt hier in aller Regel keine Rolle.
Der Unterhaltsanspruch endet aber z.B., wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet oder wenn er mehrere Jahre in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat.
Seit dem 1.1.2008 gibt es für alle Unterhaltsansprüche die Möglichkeit der Befristung oder Begrenzung des Unterhaltes. Befristung bedeutet, dass Unterhalt nur für eine bestimmte Zeit gezahlt wird, d.h. zeitlich befristet. Begrenzung bedeutet, dass der Unterhalt in der Höhe begrenzt wird, d.h. weniger Unterhalt gezahlt werden muss. Entscheidend ist, ob Sie sog. „ehebedingte Nachteile“ haben, also jetzt am Ende der Ehe finanziell schlechter dastehen als am Anfang.
Wenn Sie z.B. früher nicht gearbeitet haben und jetzt auch nicht, dann haben Sie keinen Nachteil und im Zweifel keinen Unterhaltsanspruch. Ebenso, wenn Ihr Einkommen jetzt und früher gleichhoch war/ist. Wenn Sie früher aber gearbeitet haben und jetzt gar nicht oder viel weniger verdienen (und Sie auch nicht mehr arbeiten können oder müssten), dann haben Sie einen Unterhaltsanspruch.
Es kann ganz grob gesagt werden, dass eine Befristung oder Begrenzung in Betracht kommt, wenn der Unterhaltsberechtigte keine beruflichen Nachteile oder nur kurzfristige Einkommenseinbußen erlitten hat. Eine Befristung oder Begrenzung kommt oft in Betracht und sollte in einem Gerichtsverfahren immer geltend gemacht werden.
Unterhalt muss aber nicht immer in gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Im Gegenteil: Insbesondere bei Änderungen der Einkommenslage des Zahlenden oder bei einer neuen Arbeitsstelle des Bedürftigen ist der Unterhalt anzupassen.
Man sollte daher bei wesentlichen Änderungen der Einkommenslagen die Unterhaltshöhe überprüfen lassen. Auch wenn der Unterhalt in einem Gerichtsurteil festgelegt worden ist, kann man dies ändern. Es lohnt sich hier bei Änderungen auf jeden Fall ein Gang zum Anwalt. Wenn Sie nämlich zu viel gezahlt haben, sehen Sie Ihr Geld in der Regel nie wieder!