Informationen zum Familienrecht
Kanzlei Nicola TreydeZur PersonAnfahrtKontaktImpressum

Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Bekomme ich Unterhalt (Trennungsunterhalt)?
Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt (Nachscheidungsunterhalt)?
Wie lange bekomme ich Unterhalt? / Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
Genaue Berechnung des Unterhaltes
Kann ich auf Unterhalt verzichten?
Was ist, wenn kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Muss mein Ehepartner dann nachzahlen?
Wir waren nicht verheiratet. Bekomme ich trotzdem Unterhalt?
Brauche ich einen Anwalt?
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Kann ich auf Unterhalt verzichten?

Sie können rechtswirksam nur auf den Nachscheidungsunterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt.

Selbst wenn Sie also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet haben, ist das rechtlich nicht wirksam.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob Sie den Unterhalt geltend machen. Sie müssen keinen Unterhalt fordern. Ihr Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Sie Unterhalt verlangen. Sonst nicht.

Bevor Sie auf Ihren Unterhalt verzichten bzw. Ihren Anspruch nicht geltend machen, bedenken Sie, dass Ihnen Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde.

In aller Regel ist also für eine Zeit von etwa zwei Jahren Trennungsunterhalt zu zahlen, nämlich für das "Trennungsjahr" und für die Zeit, in der das Scheidungsverfahren vor Gericht läuft, was meistens auch ein Jahr dauert. Wenn Sie also Ihrem Ehepartner schon entgegen kommen wollen und auf Unterhalt nach der Scheidung verzichten, könnten Sie den Trennungsunterhalt noch verlangen, bis Sie wieder auf eigenen Beinen stehen - oder wieder heiraten. Selbst wenn Ihnen also z.B. nur 100,00 Euro pro Monat zustehen würden, dann handelt es sich hier immerhin um einen Betrag in Höhe von ca. 2.400,00 Euro, auf den Sie einfach verzichten - obwohl sie es nach dem Gesetz noch nicht einmal dürften.

Auch wenn Sie auf einen Unterhaltsanspruch verzichten wollen, sollten Sie wissen, auf was Sie verzichten. Sie wären nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also auch in diesem Fall von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.

Bedenken Sie auch, welche Kosten durch die Trennung auf Sie zukommen. Können Sie sich eine neue Wohnungseinrichtung leisten? Brauchen Sie ein eigenes Auto? Reicht der Kindesunterhalt wirklich für den Lebensunterhalt und alle Wünsche Ihres Kindes?