Brauche ich einen Ehevertrag?
Typische Konstellationen, in denen Sie einen Ehevertrag abschließen sollten sind z.B.:
Einer der Ehegatten ist Unternehmer
Die Ehegatten haben ein sehr unterschiedliches Einkommen und/oder Alter
Beide Ehegatten sind berufstätig und die Ehe soll kinderlos bleiben
Einer der Ehegatten ist sehr vermögend.
Ein Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist auch, eine Scheidung nicht zu einer Schlammschlacht werden zu lassen, sondern die Folgen der Scheidung schon dann zu regeln, wenn man sich (noch) gut versteht. Über all das, was Sie vorab geregelt haben, müssen Sie sich später nicht streiten und können sich "als Freunde" im Guten trennen und scheiden. Besonders, wenn Kinder im Spiel sind, sollten Sie auf eine "harmonische Scheidung" bedacht sein. Ohne einen Ehevertrag stehen die Chancen für eine einverständliche und unproblematische Scheidung viel schlechter.
Früher waren es eher die Männer, die sich wegen Unterhaltsverpflichtungen absichern wollten. Es wurden Beschränkungen der Zeit oder der Höhe nach vereinbart.
Jetzt sollten die Frauen auf eine Regelung des Unterhalts im Ehevertrag drängen! Wenn Sie z.B. planen, Kinder zu bekommen und sich einig sind, dass Sie Ihren Beruf aufgeben und sich zu Hause um die Kinder kümmern, sollten Sie eine Unterhaltspflicht regeln. Wenn Sie das nicht tun, kann es sein, dass Sie - obwohl Sie sich beide einig sind, dass Sie Ihren Job der Kinder zu liebe aufgeben - mit dem 3. Geburstag des Kindes keinen Unterhaltsanspruch mehr haben. Sie müssen dann für sich und Ihr Kind (abgesehen von dem Kindesunterhalt) alleine sorgen. Ob Sie dann einen Job finden und was Sie dort verdienen, ist dann Ihnen überlassen.
Bislang war es so, dass geschiedene Mütter erst wieder Teilzeit arbeiten mussten, wenn das jüngste Kind 8 Jahre alt war und Vollzeit, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt war.
Jetzt müssen Sie in der Regel arbeiten, wenn ihr Kind 3 Jahre alt ist.
Auch wenn Sie keinen Ehevertrag abschließen, sollte es Ihnen klar sein, dass nach einer Trennung und Scheidung von Ihnen erwartet wird, dass Sie finanziell - trotz Kinder - auf eigenen Beinen stehen. Vielleicht sollten Sie das bei der Planung der Arbeitsaufteilung in der Ehe im Hinterkopf haben. Der Gesetzgeber wünscht sich, dass die Väter somit auch während der Ehe einen größeren Beitrag zur Kinderbetreuung leisten.