Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten eines Ehevertrages richten sich nach dem Vermögen, über das in dem Ehevertrag Regelungen getroffen werden.
Die Rechtsanwalts - und Notarkosten richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen und sind streitwertabhängig. Je größer also das Vermögen, je höher auch die Gebühren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, so dass nach Stunden abgerechnet wird.
Wenn Sie sich nur einmal beraten lassen wollen, dann wird eine Erstberatungsgebühr von höchstens 190,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet. Entscheiden Sie sich dann für die Erstellung eines Ehevertrages durch den beratenden Anwalt, so wird diese Beratungsgebühr auf die später anfallenden Gebühren angerechnet.
Sie sollten einen Ehevertrag immer von einem Notar beurkunden lassen. Wenn Sie Regelungen über den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt treffen, dann müssen Sie sogar zum Notar, damit der Ehevertrag wirksam ist.