Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Wer darf in der Wohnung wohnen bleiben?
Wer muss die Miete zahlen?
Kann einer die Wohnung alleine kündigen, obwohl beide den Mietvertrag unterschrieben haben?
Welche Rechte hat der Vermieter, wenn einer der Ehepartner ausgezogen ist?
Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht freiwillig ausziehen will?
Darf ich die Türschlösser austauschen?
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Darf ich die Türschlösser austauschen?

Ja, wenn Ihr Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen ist und schon alle seine Sachen mitgenommen hat. Denn dann dürfen Sie davon ausgehen, dass er die Wohnung endgültig verlassen hat und damit seine Rechte an der Wohnung aufgegeben hat.

Wenn er ausdrücklich die Rechte an der Wohnung aufgegeben hat, also z.B. gesagt hat, dass er nie wiederkommen würde, dann gilt dies natürlich erst recht.

Sie dürfen also immer dann die Schlösser austauschen, wenn Ihr Ehepartner die Nutzungsrechte an der Wohnung auf Dauer aufgegeben hat, d.h. dort nicht mehr wohnen will.

Sie müssen dann Ihren Ehepartner auch nicht wieder in die Wohnung lassen.