Wie entscheiden die Gerichte?
Im Moment (Juli 2008) entscheidet noch fast jeder Richter anders. Wenige Gerichte haben klare Angaben. Einen Überblick kann man
sich verschaffen, wenn man die "Obergerichtlichen Leitlinien" des Oberlandesgerichts liest, in dessen Bezirk die Unterhaltsberechtigten
wohnen. z.B. orientiert sich das OLG Hamm wohl an dem alten Altersphasenmodell (Teilzeit/Halbtags ab 8 Jahren, Vollzeit ab 16 Jahren),
andere Gerichte an dem Gesetzeswortlaut (also i.d.R. Vollzeit ab 3 Jahren). Diese Leitlinien sind aber für die Richter an den
Familiengerichten nicht bindend und zwingend, sondern als Leitfaden gedacht. Außerdem muss sich bundesweit erst ein Trend
einpendeln, wie es den bis Dezember 2007 eben auch gab.
Selbst ein und dasselbe OLG entscheidet anders. Je nach Senat, also je nachdem wo man wohnt, entscheidet das OLG Düsseldorf
offenbar bislang anders. Ich habe hier z.B. von einer Entscheidung von "Vollzeit ab 3 Jahren" und einer anderen von "Teilzeit ab 4 Jahren und Vollzeit erst ab 14 Jahren" gehört.
Veröffentlicht ist lediglich ein Beschluss eines anderen Senats auch des OLG Düsseldorf, wonach bei zwei Kindern im Grundschulalter wohl nur
maximal 5 Stunden täglich gearbeitet werden muss, wenn die Kinder entsprechend in der Ganztagsschule betreut werden. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Etwas sicheres kann Ihnen derzeit keiner sagen. Leider.
Der BGH hat am 16.7.2008 entschieden, dass es auch künftig ein Altersphasenmodell geben wird/kann.
Danach müssen Mütter grundsätzlich doch nicht ab dem 3. Geburstag des Kindes wieder voll arbeiten.
Es wird möglicherweise so sein, dass die Mütter in der Zeit arbeiten müssen, in der die Kinder tatsächlich betreut sind, bzw sein können.
Zumindest hiesige Richter am Familiengericht deuten an, dass sie in diese Richtung entscheiden werden.
Bis zum Ende der Grundschule wird wohl nur eine Teilzeit- oder Halbtagstätigkeit erwartet werden. Das ist aber IMMER am einzelnen Fall zu entscheiden und kann -
zumindest derzeit - noch nicht verallgemeinert werden. Noch ist absolut nicht absehbar, auf welche Linie sich die Gerichte einpendeln werden.