Was erbt mein Ehepartner nach der Scheidung?
Der geschiedene Ehepartner erbt gar nichts. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geschieden waren, aber Ihr Ehepartner schon einen Scheidungsantrag gestellt hatte bzw. einer Scheidung zugestimmt hatte UND die Voraussetzungen der
Scheidung vorlagen, erben Sie nichts. Sie haben dann auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Wenn der Verstorbene bis zu seinem Tod Unterhalt gezahlt hat, sind nach dem Tod die Erben verpflichtet, den Unterhalt weiter zu zahlen. Es muss aber nur der Unterhalt bis zur Höhe des Pflichtteils gezahlt werden, den Sie erlangt hätten, wenn Sie nicht geschieden worden wären.
An dem Erbrecht der Kinder ändert sich durch die Scheidung nichts. Vor allem wenn Ihre Kinder noch klein sind und Sie die Rechte Ihrer Kinder vertreten müssen, sollten Sie dies beachten.