Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Was erbt mein Ehepartner, wenn wir bis zum Tod zusammengelebt haben?
Was erbt mein Ehepartner nach der Trennung?
Was erbt mein Ehepartner nach der Scheidung?
Was erben die Kinder?
Was erben die nichtehelichen Kinder?
Was erbt mein Partner, wenn wir nicht verheiratet waren?
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Was erbt mein Ehepartner nach der Trennung?

Durch die Trennung ändert sich an dem Erbrecht zunächst nichts. Erst wenn Ihr Ehepartner einen Scheidungsantrag stellt bzw. der Scheidung zustimmt UND die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, verlieren Sie Ihr Erbrecht. Sie erben also unter Umständen auch dann nichts, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes noch nicht rechtskräftig geschieden sind, die Scheidung aber schon beantragt ist. Sie haben dann auch keinen Pflichtteilanspruch.