Was ist ein gemeinsames Konto?
Ein gemeinsames Konto ist ein Konto, das auf den Namen beider Ehepartner läuft und beide hierauf alleine zugreifen können.
Das Geld auf gemeinsamen Konten steht beiden Ehepartnern zur Hälfte zu - unabhängig davon, wer wie viel einzahlt. Der Ehefrau steht damit auch dann die Hälfte zu, wenn nur der Ehemann arbeitet und auf das Konto einzahlt.
Bei der Trennung/Scheidung haben Sie also einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens auf dem Konto.
Oft ist es so, dass einer der Ehepartner kurz vor oder nach der Trennung das Konto plündert. Dann hat der andere Ehepartner zwar einen Anspruch auf Rückzahlung der Hälfte. Wenn das Geld aber ausgegeben ist, kann es im Zweifel auch nicht mehr zurückgezahlt werden. Es besteht aber eventuell die Möglichkeit, diesen Betrag mit etwaigen Unterhaltszahlungen aufzurechnen.
Derjenige, der auf das Konto einzahlt, sollte sich daher rechtzeitig ein neues Konto anlegen, auf das er z.B. den Lohn einzahlt und damit vor dem Zugriff des anderen Ehepartners schützt.
Wenn das Konto im Minus ist, dann handelt es sich um "gemeinsame Schulden."