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Wie wird der Hausrat aufgeteilt?- Miteigentum
Hausrat, der beiden Ehegatten gehört, soll "gerecht und zweckmäßig" verteilt werden (§ 8 HausratsVO). In der Regel wird also der Hausrat, der im Miteigentum beider Ehegatten steht, hälftig zwischen beiden verteilt. - Alleineigentum
Die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände darf jeder Ehepartner grundsätzlich behalten. Hier wird nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn der andere Ehegatte auf die Weiterbenutzung angewiesen ist UND es dem Eigentümer zugemutet werden kann, sie dem anderen zu überlassen. Das ist z.B. zu bejahen, wenn es im Interesse der Kinder liegt, wenn z.B. das Klavier für deren Ausbildung notwendig ist. Voraussetzung ist also auch, dass es dem anderen Ehegatten nach seiner Vermögens- und Einkommenslage nicht möglich ist, sich Ersatzgegenstände zu beschaffen.
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