Was ist, wenn wir uns über die Verteilung des Hausrats nicht einigen können?
Wenn Sie sich nicht einigen können, muss im Zweifel das Gericht entscheiden. Nach der Hausratsverordnung kann der Richter den Hausrat "gerecht und zweckmäßig" verteilen.
Der Richter kann den Hausrat für die Zeit der Trennung zunächst vorläufig und für die Zeit nach der Scheidung endgültig verteilen. Sie müssen einen diesbezüglichen Antrag bei Gericht stellen. Sie können den Antrag selbst bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts stellen oder Sie beauftragen einen Anwalt damit. Der Anwalt kann Ihnen Auskunft und Tipps über das bestmögliche Vorgehen geben und Sie bei allen Problemen beraten.