Ich will keinen Unterhalt mehr zahlen. Was soll ich tun?
Sie sollten den Unterhaltsanspruch neu berechnen lassen. Gerade für Unterhaltsverpflichtete hat sich viel geändert!
Kindesunterhalt geht nun vor. Vielleicht müssen Sie allein schon deshalb keinen Unterhalt mehr für ihre geschiedene Frau zahlen.
Mütter müssen nun generell voll oder teilzeit arbeiten ab dem 3. Lebensjahr des Kindes - vielleicht entfällt der Unterhaltsanspruch damit ganz oder verringert sich der Höhe nach erheblich.
Auch andere Unterhaltsansprüche können zeitlich beschränkt werden. Hier wird aber in den meisten Fällen eine Vorankündigung notwendig sein, indem Sie
Ihrer Frau schriftlich mitteilen, dass Sie z.B. in 6 Monaten keinen oder nur noch einen geringeren Unterhalt zahlen.
Wenn die Unterhaltspflicht tituliert worden ist, z.B. Gerichtsurteil, Notarvertrag oder Jugendamtsurkunde, müssen Sie diese in einem Gerichtsverfahren
ändern lassen, sonst kann aus dem Titel vollstreckt werden. Titel gelten solange fort, bis sie "offiziell" geändert worden sind. Das ist grundsätzlich für
alle Unterhaltsansprüche möglich.