Was ist mit dem Kindergeld?
Das Kindergeld wird immer an denjenigen gezahlt, bei dem die Kinder wohnen. So sieht es das Gesetz vor. Das Kindergeld steht aber grundsätzlich beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Deshalb wird von dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle immer das halbe Kindergeld abgezogen (derzeit 1/2 von EUR 184). Der zu zahlende Betrag kann direkt dem "Anhang: Tabelle Zahlbeträge" unter der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.