Was ist mit dem Kindergeld?
Das Kindergeld wird immer an denjenigen gezahlt, bei dem die Kinder wohnen. So sieht es das Gesetz vor. Das Kindergeld steht aber grundsätzlich beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Seit dem 1.1.2008 wird daher immer das halbe Kindergeld (EUR 77,00 bis zum 3. Kind) abgezogen. Früher wurde nur ein Teil des Kindergelds abgezogen.