Das Jugendamt kann Sie beraten und unterstützen. Wenn Sie sich unsicher sind, wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht oder unregelmäßig zahlt, ist es aber auch sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.
Tipp
Warten Sie nicht zu lange, bis Sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Unterhalt kann nämlich grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Haben Sie also in der Vergangenheit zu wenig Unterhalt bekommen, aber nichts unternommen, kommt ihr Ehepartner billig davon: Er muss nichts nachzahlen!
Sie können den Unterhaltspflichtigen auffordern, bei dem zuständigen Jugendamt eine Urkunde errichten zu lassen. Das ist kostenlos! Eine Urkunde kann nur für Kindesunterhalt für Kinder bis 21 Jahre errichtet werden.
Wenn ihr Ehepartner nicht freiwillig zum Jugendamt geht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht. Sie müssen die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst tragen, wenn sich Ihr Ehepartner in Verzug befindet. Sie sollten Ihren Ehepartner deshalb schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde auffordern und ihm eine bestimmte Frist (2 - 3 Wochen) setzen. Dann können Sie auch einen Anwalt beauftragen, ohne dass Sie die Kosten tragen müssen.