Unterhalt bei langer Ehedauer
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Unterhaltsrecht den Grundsatz der Eigenverantwortung gestärkt. Es wird jetzt von jedem
Ehegatten nach der Trennung, vor allem nach der Scheidung, erwartet, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Ein Unterhaltsanspruch soll eher die Ausnahme werden.
Wann man von einer langen Ehe spricht, hat der Gesetzgeber leider nicht festgelegt. Es gibt auch unter den Gerichten keine festen Jahresregeln.
Jeder Einzelfall wird gesondert entschieden.Es kommt zusätzlich auch auf die ehebedingten Nachteile an.
Auch wenn eine Ehe 20 Jahre gedauert hat, kann der Schutz der "langen Ehedauer" dann nicht greifen, wenn keine ehebedingten Nachteile gegeben sind.
Ehebedingte Nachteile bestehen z.B., wenn die wirtschaftlichen Verhälnisse der Eheleute noch voneinander abhängig und verflochten sind.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann auch bei langer Ehedauer ein Unterhalt der Höhe nach beschränkt werden oder auchzeitlich befristet.
Es kann also sein, dass nur noch für eine mehr oder weniger lange Übergangszeit Unterhalt geschuldet wird.
Es gilt hier aber keine Faustregel wie 10 Jahre verheiratet, 10 Jahre Unterhaltsanspruch.
Neu ist auch die Rangfolge:
minderjährige Kinder
kinderbetreuende Elternteile, z.B. geschiedene Ehefrau oder ledige Mutter und Ehe von langer Dauer.