Zeitliche Befristung der Unterhaltsansprüche
Bislang war es kaum möglich, Unterhaltsansprüche zeitlich zu befristen. Es kam daher nicht selten vor, dass Unterhalt bis an das Lebensende zu zahlen war.
Das hat sich jetzt geändert. Neu ist, dass fast alle Unterhaltsansprüche grundsätzlich befristet werden können.
Wie lange Sie aber nun zahlen müssen bzw. Unterhalt bekommen, hängt immer vom Einzelfall ab. Es gibt also keine Faustregel 5 Jahre verheiratet also 5 Jahre Unterhalt.
Es wird in jedem Fall individuell entschieden.
Generell kann man aber sagen, dass in den seltensten Fällen von heute auf morgen eine Unterhaltszahlung eingestellt werden darf.
Eine gewisse Vorlaufzeit sollte schon gewährt werden, also z.B. eine Ankündigung, dass in 6 Monaten kein oder nur ein geringerer Unterhalt gezahlt werden wird.
Entscheidend kommt es auch darauf an, was der Unterhaltsberechtigte vor der Heirat bzw. Geburt gemeinsamer Kinder verdient hat.
Das spielt zwar keine Rolle für die Berechnung des Unterhalts, aber daran kann man festmachen, ob sog. "ehebedingte Nachteile" bestehen.
Würde die Frau ohne die Ehe oder die Kinder jetzt (finanziell) da stehen, wo sie auch vorher stand? Wenn ja, dann liegen wohl keine ehebedingten Nachteile vor und es gibt im Zweifel auch keinen Unterhalt mehr oder der Unterhalt wird zeitlich befristet oder der Höhe nach herabgesetzt. Diese Überprüfung ist aber kompliziert und
wird von Gerichten genau unter die Lupe genommen. So muss man aber argumentieren, wenn man als Mann keinen Unterhalt mehr zahlen möchte.
Als Frau muss man wiederum argumentieren, dass man ehebedingte Nachteile hat, z.B. weil man jetzt beruflich viel besser
da stünde (höheres Einkommen, bessere Tarifgruppe, beendete Ausbildung, etc). Hier können sich beide Seiten trefflich austoben - man kann über alles streiten...
Nicht befristet wird grds. der Betreuungsunterhalt.