"Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin"
Früher war es so, dass von der geschiedenen Ehefrau nur eine "eheangemessene" Tätigkeit erwartet werden durfte.
Wenn also z.B. eine Krankenschwester einen Chefarzt geheiratet hat, dann war eine Arbeit als Krankenschwester in der Regel nicht mehr "angemessen".
Die Ehefrau musste dann unter Umständen gar nicht mehr arbeiten.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht gilt das nicht mehr. Jetzt ist es nämlich nicht mehr relevant, welche Stellung die Ehefrau durch die Heirat erlangt hat ("Chefarztgattin"), sondern
es kommt darauf an, was sie vor der Ehe getan hat ("Krankenschwester"). Jetzt könnte von ihr erwartet werden, wieder als Krankenschwester zu arbeiten.
Selbstverständlich muss trotzdem auch das Lebensalter und der Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Es kann auch sein,
dass mehrere 400-Euro-Jobs angemessen sind und so eine Unterhaltszahlung ganz entfällt.