Brauche ich jetzt einen Ehevertrag?
Früher waren es eher die Männer, die sich wegen Unterhaltsverpflichtungen absichern wollten. Es wurden Beschränkungen der Zeit oder der Höhe nach vereinbart.
Jetzt sollten die Frauen auf eine Regelung des Unterhalts im Ehevertrag drängen! Wenn Sie z.B. planen, Kinder zu bekommen und sich einig sind, dass Sie Ihren Beruf aufgeben und sich zu Hause um die Kinder kümmern, sollten Sie eine Unterhaltspflicht regeln. Wenn Sie das nicht tun, kann es sein, dass Sie - obwohl Sie sich beide einig sind, dass Sie Ihren Job der Kinder zu liebe aufgeben - mit dem 3. Geburstag des Kindes keinen Unterhaltsanspruch mehr haben. Sie müssen dann für sich und Ihr Kind (abgesehen von dem Kindesunterhalt) alleine sorgen. Ob Sie dann einen Job finden und was Sie dort verdienen, ist dann Ihnen überlassen.
Bislang war es so, dass geschiedene Mütter erst wieder Teilzeit arbeiten mussten, wenn das jüngste Kind 8 Jahre alt war und Vollzeit, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt war.
Jetzt müssen Sie in der Regel arbeiten, wenn ihr Kind 3 Jahre alt ist.
Auch wenn Sie keinen Ehevertrag abschließen, sollte es Ihnen klar sein, dass nach einer Trennung und Scheidung von Ihnen erwartet wird, dass Sie finanziell - trotz Kinder - auf eigenen Beinen stehen. Vielleicht sollten Sie das bei der Planung der Arbeitsaufteilung in der Ehe im Hinterkopf haben. Der Gesetzgeber wünscht sich, dass die Väter somit auch während der Ehe einen größeren Beitrag zur Kinderbetreuung leisten.