Es gilt ab dem 01.01.2008 eine neue Düsseldorfer Tabelle.
Neu ist dabei, dass nun bei allen Einkommensgruppen das halbe Kindergeld abgezogen wird.
Neu ist auch, dass der Kindesunterhalt aller minderjähriger Kinder und aller Kinder bis 21, die noch zu Hause wohnen und in die Schule gehen, vor geht.
Wenn dann also nicht mehr genug Einkommen übrig sein sollte, um noch Unterhalt für Ehegatten oder volljährige Kinder in der Ausbildung zu zahlen, dann gehen diese "nachrangigen" Unterhaltsansprüche
leer aus. Wenn bei Ihnen also früher mal eine sogenannte "Mangelfallberechnung" vorgenommen worden sein sollte, könnte sich jetzt etwas geändert haben.