Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes?
Wie entscheiden die Gerichte?
Unterhalt bei langer Ehedauer
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Was ist neu nach der Unterhaltsreform?
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Ich will keinen Unterhalt mehr zahlen. Was soll ich tun?
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Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Kindesunterhalt

Es gilt ab dem 01.01.2008 eine neue Düsseldorfer Tabelle. Neu ist dabei, dass nun bei allen Einkommensgruppen das halbe Kindergeld abgezogen wird.

Neu ist auch, dass der Kindesunterhalt aller minderjähriger Kinder und aller Kinder bis 21, die noch zu Hause wohnen und in die Schule gehen, vor geht.

Wenn dann also nicht mehr genug Einkommen übrig sein sollte, um noch Unterhalt für Ehegatten oder volljährige Kinder in der Ausbildung zu zahlen, dann gehen diese "nachrangigen" Unterhaltsansprüche leer aus. Wenn bei Ihnen also früher mal eine sogenannte "Mangelfallberechnung" vorgenommen worden sein sollte, könnte sich jetzt etwas geändert haben.