Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes?
Wie entscheiden die Gerichte?
Unterhalt bei langer Ehedauer
Tipps für Frauen
Tipps für Männer
Was ist neu nach der Unterhaltsreform?
Kindesunterhalt
Trennungsunterhalt
Kein Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr
Zeitliche Befristung aller Unterhaltsansprüche
Herabsetzung des Unterhalts der Höhe nach
"Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin"
Rangfolge und Kindesunterhalt
Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Mein geschiedener Mann zahlt jetzt nicht mehr. Was muss ich tun?
Ich will keinen Unterhalt mehr zahlen. Was soll ich tun?
Brauche ich jetzt einen Ehevertrag?
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Rangfolge und Kindesunterhalt

Minderjährige und in der Ausbildung befindliche, zu Hause lebende Kinder gehen generell vor. Das ist neu. Erst im zweiten Rang kommt der nacheheliche Unterhaltsanspruch. Auf gleicher Stufe stehen - das ist auch neu - alle Elternteile, die wegen der Betreuung von Kindern unterhaltsberechtigt sind, z.B. auch die Mutter des "neuen" Kindes, sowie Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Erst danach kommen anderweitige Unterhaltsansprüche von Ehegatten und danach Unterhaltsansprüche Volljähriger.