Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes?
Wie entscheiden die Gerichte?
Unterhalt bei langer Ehedauer
Tipps für Frauen
Tipps für Männer
Was ist neu nach der Unterhaltsreform?
Kindesunterhalt
Trennungsunterhalt
Kein Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr
Zeitliche Befristung aller Unterhaltsansprüche
Herabsetzung des Unterhalts der Höhe nach
"Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin"
Rangfolge und Kindesunterhalt
Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Mein geschiedener Mann zahlt jetzt nicht mehr. Was muss ich tun?
Ich will keinen Unterhalt mehr zahlen. Was soll ich tun?
Brauche ich jetzt einen Ehevertrag?
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Trennungsunterhalt

Die Unterhaltsreform ändert nur Regelungen des nachehelichen Unterhalts, also des Unterhalts ab der rechtskräftigen Scheidung. Bislang haben die Richter aber auch schon viele der Grundsätze des nachehelichen Unterhalts für die Zeit der Trennung übernommen. Es kann daher erwartet werden, dass das auch für das neue Unterhaltsrecht gelten wird. Im Moment weiß das keiner.