Die Unterhaltsreform ändert nur Regelungen des nachehelichen Unterhalts, also des Unterhalts ab der rechtskräftigen Scheidung.
Bislang haben die Richter aber auch schon viele der Grundsätze des nachehelichen Unterhalts für die Zeit der Trennung übernommen.
Es kann daher erwartet werden, dass das auch für das neue Unterhaltsrecht gelten wird. Im Moment weiß das keiner.