Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Scheidungsvoraussetzungen
Was muss geregelt werden?
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin?
Brauche ich einen Anwalt?
Reicht ein Anwalt?
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin?

Leider dauern Scheidungsverfahren - auch wenn Sie sich einig sind und alles geklärt ist - sehr lange. Man sollte auch im einfachsten Fall mit einer Verfahrensdauer von mindestens 6 Monaten rechnen.

Der Grund hierfür ist, dass mit der Scheidung immer auch der "Versorgungsausgleich" geregelt werden muss und hierfür der Versicherungslauf von beiden Ehepartnern bei den Rentenversicherungen geklärt werden muss. Dies nimmt - vor allem dann, wenn Nachfragen bestehen - einige Zeit in Anspruch.

Sie können schon vorab bei Einreichung des Scheidungsantrages einen Antrag auf Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherer stellen. Dann tauchen später keine Rückfragen auf und das Verfahren verzögert sich nicht. Einen sogenannten "Antrag auf Kontenklärung" können Sie jederzeit bei Ihrem Rentenversicherer stellen. Formulare hierfür bekommen Sie bei Ihrer Rentenversicherung, die in jeder größeren Stadt Auskunfts- und Beratungsstellen betreibt.