Was muss geregelt werden?
Bei einer Scheidung ist immer der Versorgungsausgleich
mitzuregeln. Dies geschieht jedoch automatisch, ohne dass Sie
überhaupt einen Antrag stellen müssen.
Was Sie bei einer Scheidung sonst noch alles regeln müssen, hängt davon ab, wie lange Sie schon getrennt leben:
Leben Sie länger als drei Jahre getrennt, müssen Sie nichts weiter regeln.
Leben Sie noch keine drei Jahre getrennt, müssen Sie darüber hinaus
die wichtigsten Scheidungsfolgen regeln:
Wenn Sie sich hier - wie oftmals der Fall ist - einig sind, dann
können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. Wenn Sie sich
aber nur über einen dieser fünf Punkte nicht einigen können, müssen
Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen. Ansonsten werden Sie
nicht geschieden.
Da Sie sich über sehr wichtige Punkte einigen (Ihre Kinder, Ihr Geld), sollten
Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung unbedingt von einem Anwalt
aufsetzen lassen. Der Anwalt berät Sie ausführlich über Ihre Rechte
und Pflichten und erstellt dann eine Vereinbarung, die für Ihren
persönlichen Fall maßgeschneidert ist.
Bevor Sie hier auf Ihre Rechte verzichten, sollten Sie sich unbedingt
von einem Anwalt beraten lassen. Wenn Sie einmal eine
Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, ist diese
grundsätzlich bindend und es ist sehr schwierig oder gar unmöglich,
im Nachhinein seine Meinung zu ändern. Sie setzen hier die
entscheidenden Weichen für Ihre Zukunft. Machen Sie keine Fehler und
reagieren Sie nicht voreilig.
Wenn der Anwalt Ihres Ehepartners eine Scheidungsfolgenvereinbarung
aufsetzt, dann lassen Sie sich jeden Punkt erklären. Keiner darf Sie
drängen. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um alles zu
durchdenken. Lassen Sie sich noch vor dem Termin beim Anwalt einen
Entwurf der Scheidungsfolgenvereinbarung zuschicken, damit Sie diesen
in Ruhe durchlesen können und nicht überrumpelt werden.
Jeder Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Der Anwalt
Ihres Ehepartners vertritt also nicht Ihre Interessen. Sie sollten
sich daher sehr gut überlegen, ob Sie sich nicht selbst von einem
Anwalt beraten lassen oder zumindest die Scheidungsfolgenvereinbarung
von einem eigenen Anwalt überprüfen lassen. Vergessen Sie nicht, wie
wichtig diese Vereinbarung für Ihre Zukunft ist. Unterschätzen Sie
die Auswirkungen der Vereinbarung nicht.
Tipp
Wichtig: Sie müssen die Scheidungsfolgenvereinbarung entweder bei
einem Notar beurkunden lassen oder Sie lassen sie im
Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen. Im letzteren
Fall reicht ein Anwalt aber nicht aus, sondern beide Ehepartner
müssen von Anwälten vertreten werden.
Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Alternative für Sie die beste ist!