Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Scheidungsvoraussetzungen
Sie leben noch kein ganzes Jahr getrennt
Sie leben seit über einem Jahr getrennt, aber noch keine drei Jahre
Sie leben schon seit mehr als drei Jahren getrennt
Was muss geregelt werden?
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin?
Brauche ich einen Anwalt?
Reicht ein Anwalt?
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Scheidungsvoraussetzungen

Die wichtigste Scheidungsvoraussetzung ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist.

Die Ehe ist dann gescheitert, wenn

  1. Sie getrennt leben und

  2. nicht wieder zusammen kommen werden bzw. wollen.

Ob und wie Sie das Scheitern Ihrer Ehe bei Gericht beweisen müssen, ist davon abhängig, wie lange Sie schon getrennt leben. Je länger Sie getrennt leben, desto eher wird Ihnen der Richter glauben, dass die Ehe wirklich gescheitert ist, ohne weiter nachzufragen. Wer Schuld an dem Scheitern hat, spielt sowieso nie eine Rolle.

Die Scheidungsvoraussetzungen hängen also von der Zeit der Trennung ab: