Brauche ich als Mann eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Der Vorteil einer solchen Vereinbarung ist die Sicherheit, die Sie haben, wenn z.B. die Höhe des Unterhalts festgeschrieben ist oder die Aufteilung des Hauses geklärt ist. Sie können dann besser mit Ihrem Geld wirtschaften. Sie können dann auch neue Anschaffungen machen oder Sparen, ohne Sorge zu haben, dass Sie Ihre Ehefrau hieran beteiligen müssen (über den Zugewinnausgleich).
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist auch dann zu empfehlen, wenn einer der Ehepartner vermögend ist. Dann sollte schon bei der Trennung die Vermögensaufteilung geregelt werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet sich schließlich dann an, wenn Sie sich zunächst nicht scheiden lassen wollen, sondern nur getrennt leben möchten. Die wichtigen Punkte wie Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, etc. werden ohnehin nicht im Scheidungsverfahren geregelt und bleiben offen. Alles was Sie jetzt an Vermögen hinzugewinnen, müssen Sie noch mit Ihrem Ehepartner teilen. Auch für den Versorgungsausgleich läuft die Ehezeit weiter. Um diese Folgen zu vermeiden, sollten Sie eine Vereinbarung treffen.