Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich wie beim Ehevertrag nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden.
Die Rechtsanwalts - und Notarkosten richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen und sind streitwertabhängig. Je niedriger also das Vermögen, je niedriger auch die Gebühren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, so dass nach Stunden abgerechnet wird.
Wenn Sie sich nur einmal beraten lassen wollen, dann wird eine Erstberatungsgebühr von höchstens 190,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet. Entscheiden Sie sich dann für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch den beratenden Anwalt, so wird diese Beratungsgebühr auf die später anfallenden Gebühren angerechnet.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meistens im Rahmen des Scheidungsverfahrens abgeschlossen. Wenn Sie für dieses Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe erhalten, dann gilt das auch für die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie müssen dann also gar keine Kosten tragen.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird auch in der Regel nicht vom Notar beurkundet, sondern wird im Scheidungstermin vor Gericht protokolliert. Es fallen also auch keine Notarkosten an.