Informationen zum Familienrecht
Kanzlei Nicola TreydeZur PersonAnfahrtKontaktImpressum

Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Brauche ich einen Ehevertrag?
Was kann man in einem Ehevertrag regeln?
Wann kann man einen Ehevertrag abschließen?
Was kostet ein Ehevertrag?
Was ist eine "Scheidungsfolgenvereinbarung"?
Brauche ich als Mann eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Was kann man in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich wie beim Ehevertrag nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden.

Die Rechtsanwalts - und Notarkosten richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen und sind streitwertabhängig. Je niedriger also das Vermögen, je niedriger auch die Gebühren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, so dass nach Stunden abgerechnet wird.

Wenn Sie sich nur einmal beraten lassen wollen, dann wird eine Erstberatungsgebühr von höchstens 190,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet. Entscheiden Sie sich dann für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch den beratenden Anwalt, so wird diese Beratungsgebühr auf die später anfallenden Gebühren angerechnet.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meistens im Rahmen des Scheidungsverfahrens abgeschlossen. Wenn Sie für dieses Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe erhalten, dann gilt das auch für die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie müssen dann also gar keine Kosten tragen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird auch in der Regel nicht vom Notar beurkundet, sondern wird im Scheidungstermin vor Gericht protokolliert. Es fallen also auch keine Notarkosten an.