Was sind "gemeinsame Schulden"?
Schulden sind nur dann "gemeinsame Schulden", wenn Sie UND Ihr Ehepartner gemeinsam die Schulden eingegangen sind, d.h. wenn Sie beide einen Vertrag unterschrieben haben, einen Kredit aufgenommen haben oder wenn das gemeinsame Konto überzogen ist. Es sind also keine gemeinsamen Schulden entstanden, nur weil sie verheiratet sind und keine Gütertrennung vereinbart haben. Sie müssen sich beide ausdrücklich gegenüber den Gläubigern verpflichtet haben.
Wenn nur einer den Kreditvertrag abgeschlossen hat oder wenn einer sein eigenes Konto überzieht, dann ist das allein seine Angelegenheit und der andere Ehepartner haftet nicht.