Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Was ist ein gemeinsames Konto?
Was sind "gemeinsame Schulden"?
Wer muss die Schulden zurückzahlen?
Wer muss die Miete nach der Trennung/ Scheidung weiterzahlen?
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Was sind "gemeinsame Schulden"?

Schulden sind nur dann "gemeinsame Schulden", wenn Sie UND Ihr Ehepartner gemeinsam die Schulden eingegangen sind, d.h. wenn Sie beide einen Vertrag unterschrieben haben, einen Kredit aufgenommen haben oder wenn das gemeinsame Konto überzogen ist. Es sind also keine gemeinsamen Schulden entstanden, nur weil sie verheiratet sind und keine Gütertrennung vereinbart haben. Sie müssen sich beide ausdrücklich gegenüber den Gläubigern verpflichtet haben.

Wenn nur einer den Kreditvertrag abgeschlossen hat oder wenn einer sein eigenes Konto überzieht, dann ist das allein seine Angelegenheit und der andere Ehepartner haftet nicht.