Was bedeutet "Gemeinsames Sorgerecht"?
Bei dem gemeinsamen Sorgerecht entscheiden beide Eltern
gleichrangig. Sie müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher
Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge (z.B. bei
einer Notoperation).
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind z.B.:
Aufenthalt des Kindes
Kindesunterhalt
Kindergarten/ Schulwahl
Berufswahl/ Ausbildung
Operation
Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln
entscheiden, ohne sich mit dem andern Elternteil überhaupt beraten
zu haben oder sich einigen zu müssen.
Angelegenheiten des täglichen Lebens sind z.B.:
Also auch wenn es nach der Trennung oder Scheidung bei dem
gemeinsamen Sorgerecht bleibt, dürfen Sie alle Angelegenheiten des
täglichen Lebens selbst entscheiden, ohne Ihren (Ex-)Partner fragen
zu müssen. Nur bei den wirklich wichtigen Entscheidungen, den
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, müssen Sie zusammen
entscheiden.