Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Was bedeutet "Sorgerecht" überhaupt?
Was bedeutet "Gemeinsames Sorgerecht"?
Was bedeutet "Alleiniges Sorgerecht"?
Für welche Form des Sorgerechts soll ich mich entscheiden?
Wie entscheiden die Gerichte?
Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Sorgerecht bei nichtverheirateten Paaren
Was passiert, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?
Brauche ich einen Anwalt?
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Sorgerecht bei nichtverheirateten Paaren

Als nicht verheiratete Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Sorgerecht mit Ihrem Partner zu teilen, d. h. ein gemeinsames Sorgerecht zu haben. Sie müssen dann bei einem Notar oder dem Jugendamt eine "Sorgeerklärung" öffentlich beurkunden lassen.

Dies ist unabhängig von der Anerkennung der Vaterschaft durch Ihren Partner. Das gemeinsame Sorgerecht besteht nur nach Abgabe der Sorgeerklärung.

Wenn Sie sich dann von Ihrem Partner trennen, gilt dasselbe wie bei verheirateten Paaren. Es bleibt also in der Regel bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird Ihnen nur auf Antrag übertragen.