Sorgerecht bei nichtverheirateten Paaren
Als nicht verheiratete Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Sorgerecht mit Ihrem Partner
zu teilen, d. h. ein gemeinsames Sorgerecht zu haben. Sie müssen
dann bei einem Notar oder dem Jugendamt eine "Sorgeerklärung"
öffentlich beurkunden lassen.
Dies ist unabhängig von der Anerkennung der Vaterschaft durch Ihren
Partner. Das gemeinsame Sorgerecht besteht nur nach Abgabe der
Sorgeerklärung.
Wenn Sie sich dann von Ihrem Partner trennen, gilt dasselbe wie bei
verheirateten Paaren. Es bleibt also in der Regel bei dem gemeinsamen
Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird Ihnen nur auf Antrag
übertragen.