Scheidungsfolgenvereinbarung. Darunter versteht man eine Einigung beider Ehepartner über die Scheidungsfolgen. In jedem Fall müssen sie folgende Punkte regeln:
Elterliche Sorge
Nachscheidungsunterhalt
Kindesunterhalt
Ehewohnung
Hausrat
Sie müssen sich also über diese fünf Punkte einigen. Wie Sie sich einigen, spielt keine Rolle.
Da Sie sich über sehr wichtige Punkte einigen (Ihre Kinder, Ihr Geld), sollten Sie die Vereinbarung unbedingt von einem Anwalt aufsetzen lassen. Der Anwalt berät Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten und erstellt dann eine Vereinbarung, die für Ihren persönlichen Fall maßgeschneidert ist.
Bevor Sie hier auf Ihre Rechte verzichten, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Wenn Sie einmal eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, ist diese grundsätzlich bindend und es ist sehr schwierig oder gar unmöglich, im Nachhinein seine Meinung zu ändern. Sie setzen hier die entscheidenden Weichen für Ihre Zukunft. Machen Sie keine Fehler und reagieren Sie nicht voreilig.
Wenn der Anwalt Ihres Ehepartners eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzt, dann lassen Sie sich jeden Punkt erklären. Keiner darf Sie drängen. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um alles zu durchdenken. Lassen Sie sich noch vor dem Termin beim Anwalt einen Entwurf der Scheidungsfolgenvereinbarung zuschicken, damit Sie diesen in Ruhe durchlesen können und nicht überrumpelt werden.
Jeder Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Der Anwalt Ihres Ehepartners vertritt also nicht Ihre Interessen. Sie sollten sich daher sehr gut überlegen, ob Sie sich nicht selbst von einem Anwalt beraten lassen oder zumindest die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem eigenen Anwalt überprüfen lassen. Vergessen Sie nicht, wie wichtig diese Vereinbarung für Ihre Zukunft ist. Unterschätzen Sie die Auswirkungen der Vereinbarung nicht.
Wichtig: Sie müssen die Scheidungsfolgenvereinbarung entweder bei einem Notar beurkunden lassen oder Sie lassen sie im Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen. Im letzten Fall reicht ein Anwalt aber nicht aus, sondern beide Ehepartner müssen von Anwälten vertreten werden.
Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Alternative für Sie die beste ist!