Wer behält die Möbel und das Auto (Hausrat)?
Miteigentum
Hausrat, der beiden Ehegatten gehört, soll "gerecht und zweckmäßig"
verteilt werden (§ 8 HausratsVO). In der Regel wird also der
Hausrat, der im Miteigentum beider Ehegatten steht, hälftig
zwischen beiden verteilt.
Alleineigentum
Die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände darf jeder
Ehepartner grundsätzlich behalten. Hier wird nur dann eine
Ausnahme gemacht, wenn der andere Ehegatte auf die
Weiterbenutzung angewiesen ist UND es dem Eigentümer zugemutet
werden kann, sie dem anderen zu überlassen. Das ist z.B. zu
bejahen, wenn es im Interesse der Kinder liegt, wenn z.B. das
Klavier für deren Ausbildung notwendig ist. Voraussetzung ist
also auch, dass es dem anderen Ehegatten nach seiner Vermögens-
und Einkommenslage nicht möglich ist, sich Ersatzgegenstände zu
beschaffen.
Die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände darf jeder
Ehepartner grundsätzlich behalten. Hier wird nur dann eine Ausnahme
gemacht, wenn der andere Ehegatte auf die Weiterbenutzung angewiesen
ist UND es dem Eigentümer zugemutet werden kann, sie dem anderen zu
überlassen. Das ist z.B. zu bejahen, wenn es im Interesse der Kinder
liegt, wenn z.B. das Klavier für deren Ausbildung notwendig
ist. Voraussetzung ist also auch, dass es dem anderen Ehegatten nach
seiner Vermögens- und Einkommenslage nicht möglich ist, sich
Ersatzgegenstände zu beschaffen.