Was bedeutet "Trennungsjahr"?
Man kann sich grundsätzlich nur dann scheiden lassen, wenn
man das Trennungsjahr abgewartet hat. Man muss
mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor
man den Scheidungsantrag einreichen kann. Ansonsten wird
der Antrag abgewiesen. Ob man innerhalb der Ehewohnung getrennt
gelebt hat oder einer der Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen ist, ist egal.
Selbst wenn beide die Scheidung wollen, muss man das Trennungsjahr abwarten.
Eine Ausnahme besteht nur in absoluten Härtefällen, die aber so gut wie nie zutreffen.
Tipp
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich gemeinsam auf einen bestimmten
Trennungszeitpunkt einigen, wird das vom Gericht nicht nachgeprüft.
Wann Sie sich aber getrennt haben und wann das Trennungsjahr
vorüber ist, können nur Sie und Ihr Ehepartner entscheiden.