Wer hat wie oft ein Umgangsrecht?
Folgende Personen haben ein Umgangsrecht:
Der Gesetzgeber hat zur Häufigkeit der Besuche keine Richtlinie geben
wollen. Wie oft Sie also Ihr Kind sehen dürfen, müssen Sie mit dem
anderen Elternteil absprechen und gemeinsam eine für Ihren Fall
passende Regelung finden.
In der Regel wird ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitagnachmittag
bis Sonntagabend gewährt, sowie einen Tag der hohen Feiertage (Ostern,
Weihnachten) und unter Umständen einen Teil der Schulferien.
Bei jüngeren Kindern (bis Grundschulalter) muss nicht unbedingt eine
Übernachtung oder ein längerer Ferienbesuch gewährt werden.
Wichtig ist für das Kind, dass die Besuche regelmäßig stattfinden und
das Kind weiß, wann es den anderen Elternteil wieder sieht. Ein
periodischer Umgang von jeweils kurzer Dauer ist gegenüber längeren
zusammenhängenden Aufenthalten grundsätzlich die bessere
Lösung. Berücksichtigen Sie auch das andere Zeitempfinden des Kindes.
Entscheidend ist letztlich, wie die bisherigen Besuche organisiert
waren und geklappt haben. Warum kann es so nicht beibehalten werden?