Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie schon Unterhalt von einem Ex-Mann bekommt?
Auch wenn die Mutter schon Unterhalt von einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehemann bekommt, heißt dass nicht, dass sie nicht auch einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater eines nichtehelichen Kindes haben kann. Dass heißt aber natürlich nicht, dass sie nun doppelt Unterhalt kassiert. Sie bekommt also zB nicht Euro 770,00 von ihrem Ehemann und Euro 770,00 vom Vater des nichtehelichen Kindes. Ihr Bedarf, dh letztlich die Höhe des insgesamt zu zahlenden Unterhalts, erhöht sich ja nicht. Der Ex-Mann und der Vater des nichtehelichen Kindes haften jetzt nur anteilig. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, ist in jedem Einzelfall anders. Grundsätzlich richtet sich dies nicht nur nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, sondern auch nach der jeweiligen Verantwortung der Väter. Wenn zB die Mutter nur aus dem Grunde nicht arbeiten kann, weil sie das nichteheliche Kind betreut, so wäre es – einfach gesagt – doch unfair, wenn der Ex-Mann den Unterhalt ganz oder teilweise zahlen müsste. In diesem Fall wird sich die Unterhaltspflicht des Vaters zur Alleinhaftung ausweiten. Wenn aber zB die Mutter trotz Kinderbetreuung arbeitet und trotzdem noch unterhaltsbedürftig ist, weil sie zu wenig verdient, können wieder beide Männer anteilig haften.