Wir waren nicht verheiratet. Bekomme ich trotzdem Unterhalt?
Grundsätzlich nicht.
Sie bekommen nur dann Unterhalt, wenn Sie zusammen mit Ihrem Partner ein Kind haben und wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht arbeiten können. Hier hat sich seit dem 1.1.2008 Entscheidendes geändert: früher gab es nur Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für die betreuende Mutter. Neuerdings gibt es in fast allen Fällen weitergehend Unterhalt, nämlich ebenso wie bei geschiedenen Müttern.
Wenn Sie meinen, dass Sie einen Unterhaltsanspruch haben könnten, dann lassen Sie sich entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt beraten. Fragen schadet nichts. Wenn Sie nichts unternehmen, bekommen Sie auf keinen Fall Unterhalt. Sie bekommen auch keinen Unterhalt für die Vergangenheit. Unterhalt wird nur für die Zukunft gezahlt. Kümmern Sie sich also sofort um Ihre Ansprüche, sonst könnte es zu spät sein.