Informationen zum Familienrecht
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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Trennung
Scheidung
Unterhalt des Ehegatten
Kindesunterhalt
Betreuungsunterhalt lediger Mütter
Wie lange wird Unterhalt gezahlt? Was sind die Voraussetzungen?
Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet?
Was wird noch alles erstattet (Säuglingserstausstattung, Kinderwagen, Autositz, etc.)?
Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat?
Wie wird der Unterhalt geltend gemacht?
Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie weitere (ältere) Kinder von anderen Vätern hat?
Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie schon Unterhalt von einem Ex-Mann bekommt?
Was muss man u.a. beachten?
Bekommt das Kind Unterhalt vom Vater? Wie geht das?
Was ist, wenn der Vater noch verheiratet ist?
Was ist, wenn der Vater noch anderen Personen (Ehefrau, eheliche Kinder) Unterhalt zahlen muss? Gehen die vor?
Was ist, wenn der Vater sich um das Kind alleine kümmert? Wer zahlt dann?
Sorgerecht/ Elterliche Sorge
Umgangsrecht/ Besuchsrecht
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Gemeinsame Konten und Schulden
Ehewohnung
Hausrat
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Erbrecht
Steuern (Beiträge von Steuerberater K. Treyde)


Was ist, wenn der Vater sich um das Kind alleine kümmert? Wer zahlt dann?

Wenn der Vater das Kind betreut, hat er einen Betreuungsunterhaltsanspruch gegen die Mutter, § 1615 l Absatz 2 Satz 2 BGB. Er hat (natürlich) keinen Anspruch auf Ersatz der Schwangerschafts- oder Entbindungskosten oder auf Unterhalt im Falle seiner Krankheit nach den anderen Regelungen des § 1615 l BGB. Er hat damit natürlich auch keinen Anspruch auf Unterhalt bereits vor der Geburt.

Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Vater auch das Sorgerecht hat. Es zählt nur, ob er das Kind tatsächlich betreut.

Wenn er das Kind nicht selbst betreut, sondern dies seine Verwandten oder seine Lebensgefährtin oder Ehefrau übernimmt, besteht danach in der Regel auch kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Unabhängig hiervon besteht natürlich ein Anspruch auf Kindesunterhalt.