Was ist, wenn der Vater sich um das Kind alleine kümmert? Wer zahlt dann?
Wenn der Vater das Kind betreut, hat er einen Betreuungsunterhaltsanspruch gegen die Mutter, § 1615 l Absatz 2 Satz 2 BGB. Er hat (natürlich) keinen Anspruch auf Ersatz der Schwangerschafts- oder Entbindungskosten oder auf Unterhalt im Falle seiner Krankheit nach den anderen Regelungen des § 1615 l BGB. Er hat damit natürlich auch keinen Anspruch auf Unterhalt bereits vor der Geburt.
Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Vater auch das Sorgerecht hat. Es zählt nur, ob er das Kind tatsächlich betreut.
Wenn er das Kind nicht selbst betreut, sondern dies seine Verwandten oder seine Lebensgefährtin oder Ehefrau übernimmt, besteht danach in der Regel auch kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Unabhängig hiervon besteht natürlich ein Anspruch auf Kindesunterhalt.