Was ist, wenn der Vater noch anderen Personen (Ehefrau, eheliche Kinder) Unterhalt zahlen muss? Gehen die vor?
Nein seit dem 1.1.2008 gehen nur noch minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der allgemeinen Schulausbildung (bis 21 Jahre) vor, die noch zu Hause leben. Alle Mütter stehen dann auf der zweiten Stufe - egal ob ledig, verheiratet, getrennt oder geschieden. Erst danach kommen Ehefrauen, ohne Kinder und kürzerer Ehe. Es hat sich also Entscheidendes geändert seit 2008!