Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie weitere (ältere) Kinder von anderen Vätern hat?
Auch wenn die Mutter schon Unterhalt (für sich!) von anderen Vätern gem. § 1615 l BGB bekommt, heißt das nicht, dass sie nun keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen den (neuen) Vater hat. Dass heißt aber natürlich nicht, dass sie nun doppelt Unterhalt kassiert. Sie bekommt also nicht zB Euro 770,00 von Vater Maier und noch einmal Euro 770,00 von Vater Müller. Ihr Bedarf, dh letztlich die Höhe des insgesamt zu zahlenden Unterhalts, erhöht sich ja nicht. Die Väter haften jetzt nur anteilig. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, ist in jedem Einzelfall anders. Grundsätzlich richtet sich dies nicht nur nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, sondern auch nach der jeweiligen Verantwortung der Väter.