Der seltenste Fall, der in der Praxis so gut wie nie vorkommt, ist die Gütergemeinschaft. Hier kommt alles in einen Topf. Es gibt nur das Vermögen der beiden Ehegatten. Die Ehegatten sind auch automatisch Gesamtschuldner, d.h. jeder Ehegatte hat automatisch auch für die Schulden des anderen einzustehen.