Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Haben Sie also keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen, dann leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich dem Grunde nach um eine Gütertrennung. Das wird viele überraschen, weil Sie dachten, dass in der Ehe alles beiden gehört. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt eben nicht den "einen Topf", sondern jeder Ehegatte hat völlig getrennt von dem anderen sein Vermögen und seine Schulden (es sei denn, sie kaufen z.B. ausdrücklich gemeinsam ein Haus und werden beide im Grundbuch eingetragen und unterschreiben beide den Kreditvertrag). Die Besonderheiten der Zugewinngemeinschaft sind aber folgende:
Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht allein über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne die Zustimmung des anderen. Derartige Geschäfte sind unwirksam.
Im Falle der Scheidung findet der Zugewinnausgleich statt, bei dem das während der Ehe (in getrennten Topfen) erwirtschaftete Vermögen hälftig zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt wird.
Im Falle des Todes während einer intakten Ehe hat der Erbe ein um 1/4 erhöhten Erbanspruch bzw. kann die güterrechtliche Lösung wählen.