Kann ich auf Unterhalt verzichten?
Sie können rechtswirksam nur auf den Nachscheidungsunterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt.
Selbst wenn Sie also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet haben, ist das rechtlich nicht wirksam.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob Sie den Unterhalt geltend machen. Sie müssen keinen Unterhalt fordern. Ihr Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Sie Unterhalt verlangen. Sonst nicht.
Bevor Sie auf Ihren Unterhalt verzichten bzw. Ihren Anspruch nicht geltend machen, bedenken Sie, dass Ihnen Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde.
Auch wenn Sie auf einen Unterhaltsanspruch verzichten wollen, sollten Sie wissen, auf was Sie verzichten. Sie wären nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also auch in diesem Fall von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.
Bedenken Sie auch, welche Kosten durch die Trennung auf Sie zukommen. Können Sie sich eine neue Wohnungseinrichtung leisten? Brauchen Sie ein eigenes Auto? Reicht der Kindesunterhalt wirklich für den Lebensunterhalt und alle Wünsche Ihres Kindes?