Was erbt mein Ehepartner nach der Trennung?
Durch die Trennung ändert sich an dem Erbrecht zunächst nichts. Erst wenn Ihr Ehepartner einen Scheidungsantrag stellt bzw. der Scheidung zustimmt UND die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, verlieren Sie Ihr Erbrecht. Sie erben also unter Umständen auch dann nichts, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes noch nicht rechtskräftig geschieden sind, die Scheidung aber schon beantragt ist. Sie haben dann auch keinen Pflichtteilanspruch.