Gegenstände des ehelichen Hausrates sind alle Sachen, die dem ehelichen Haushalt dienen, z.B. Wohnungseinrichtung, Haushaltswäsche, Radio, Fernseher, Gartenmöbel, etc. Kein Hausrat sind die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dienenden oder die für seinen Beruf erforderlichen Gegenstände. Entscheidend ist die Zweckbestimmung (Widmung) innerhalb der Ehe.
Das Familienauto, das der Ehefrau für die Einkäufe zur Verfügung stand und für die Urlaubsfahrten benutzt wurde, ist daher Hausrat. Wenn das Auto aber für Kundentermine oder Fahrten zur Arbeitsstelle genutzt wurde, ist es kein Hausrat. Die Eigentumsverhältnisse bzw. Ausgleichsansprüche richten sich dann nach den Regeln des Zugewinnsausgleichs.