Ich betreue unsere Kinder (Betreuungsunterhalt)
Bis zur Unterhaltsreform galt ein Altersphasenmodell: Danach mussten Sie nicht arbeiten, bis das (jüngste) Kind 8 Jahre alt war. Sie mussten Teilzeit arbeiten bis das Kind 16 Jahre alt war und erst danach Vollzeit. Das hat sich alles geändert!
Seit 2008 müssen Sie nicht arbeiten, bis Ihr Kind 3 Jahre alt ist. Danach müssen Sie (mehr oder weniger) so viele Stunden arbeiten, wie Sie - während der Betreuungszeiten der Kinder - können. Das bedeutet auch: Sie müssen Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, d.h. einen Tagesplatz in Kita und OGS suchen und annehmen.
Wie viele Stunden dies genau sind, hängt vor allem von Ihren Arbeitszeiten ab, von dem Fahrtweg, den Öffnungszeiten der Kita/OGS, dem weiteren Betreuungsbedarf Ihres Kindes (Behinderung, LRS, Dyskalkulie etc.). Im Streitfall wird alles genau geprüft. Ein Richter entscheidet dann, wie viele Stunden Sie arbeiten müssten. Bei den üblichen Kitaöffnungszeiten können das bis zu 30 Stunden/Woche sein. Es wird viel von den Müttern verlangt. Daher ist es wichtig, den genauen Tagesablauf zu untersuchen.
Tipp
Fertigen Sie einen Wochenplan mit Ihrem Tagesablauf an, damit der Betreuungsbedarf genau geklärt ist.
Ab wann Sie Vollzeit arbeiten müssen, wird wieder in jedem Einzelfall gesondert entschieden. Viele Richter gehen hiervon aber nach Beendigung der Grundschule aus. Aber auch dann kann es Ausnahmen geben, die einen Betreuungsbedarf ergeben und damit einen Betreuungsunterhalt.