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Eine Scheidung dauert mindestens 4 Monate, wenn der Versorgungsausgleich mitgeregelt wird. Dies ist die Regel. Sie können das Verfahren verkürzen, in dem Sie zum Beispiel: gleich bei Einreichung der Scheidung den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen und einreichen. Noch schneller geht es, wenn BEIDE Ehegatten dies bereits zusammen mit dem Scheidungsantrag einreichen. bei Ihrem Rentenversicherer Ihr Rentenkonto klären: Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung z.B. online bei www.deutsche-rentenversicherung.de auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Dann wird dieser vom Gericht nicht durchgeführt. Sie sollten dies aus Zeit- und Kostengründen notariell beurkunden lassen - am besten noch vor Einreichung des Scheidungsantrags. Formlos ist es nämlich leider nicht wirksam. sich zumindest für den Rechtsmittelverzicht zum Ende des Scheidungsverfahrens beide anwaltlich vertreten lassen: Wenn im Scheidungsverfahren nur einer von Ihnen beiden anwaltlich vertreten ist, können Sie nicht auf Rechtsmittel verzichten. Sie werden dann erst rechtskräftig geschieden, wenn nach dem gerichtlichen Scheidungstermin der Scheidungsbeschluss an Sie beide zugestellt ist UND 1 Monat vorüber ist. Sie können diese Zeit verkürzen, wenn beim oder kurz nach dem Gerichtstermin ein zweiter Anwalt für Ihren Ehegatten einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Dabei fallen zwar geringe Anwaltskosten an, die Scheidung verkürzt sich aber um mindestens einen Monat.
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