Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Stellt also
keiner der Eltern bei der Scheidung einen Antrag auf Übertragung der
alleinigen Sorge, so entscheiden die Gerichte sowieso nichts. Es
bleibt dann alles wie es war - nämlich bei dem gemeinsamen
Sorgerecht.
Einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts können Sie
selbst bei Gericht stellen oder Sie beauftragen einen Anwalt
damit. Der Anwalt kennt die Rechtslage und kann Ihnen Auskunft über
die Erfolgsaussichten eines Verfahrens geben, bevor Sie hier viel
Zeit und Nerven investieren.
Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch
die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie
"Prozesskostenhilfe". Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft geben.
Dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts wird nur dann
stattgegeben, wenn dies dem "Wohle des Kindes" entspricht. Wann das
der Fall ist, richtet sich nach dem Einzelfall.
Bevor die Richter
entscheiden, schalten sie das Jugendamt ein. Ein Mitarbeiter des
Jugendamtes führt dann mit beiden Eltern getrennt und auch - je nach
Alter - mit den Kindern ein ausführliches Gespräch und gibt danach
gegenüber dem Gericht eine zusammenfassende Stellungnahme ab. Die
Richter richten sich meist nach dem (objektiven) Bericht des
Jugendamtes und etwaigen Vorschlägen.
Tipp
Es ist also von ganz besonderer
Wichtigkeit, dass Sie kooperativ mit den Mitarbeitern des Jugendamtes
zusammenarbeiten und in dem Gespräch alles ansprechen, was die
Entscheidung und das Wohl des Kindes betreffen könnte.
Wenn bereits
ein Gerichtsverfahren läuft, wendet sich ein Mitarbeiter des
Jugendamtes automatisch an Sie. Sie werden schriftlich zu einem
Besprechungstermin eingeladen. Sollten Sie Widererwarten keine
Nachricht erhalten, ist es gut, wenn Sie sich selbst an das Jugendamt
wenden. Wichtig ist, dass Sie keinen Termin versäumen und mit dem
zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes in Kontakt bleiben. Die
Richter legen hierauf sehr großen Wert.