Wie entscheiden die Gerichte?
Grundsätzlich soll es auch nach der Scheidung bei dem gemeinsamen
Sorgerecht verbleiben. Eltern bleiben eben auch Eltern nach der
Trennung und Scheidung. Die Gerichte entscheiden also fast immer
zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts. So sieht es auch das Gesetz
vor.
Das alleinige Sorgerecht wird im übrigen nur auf Antrag zuerkannt. Stellt also
keiner der Eltern bei der Scheidung einen Antrag auf Übertragung der
alleinigen Sorge, so entscheiden die Gerichte sowieso nichts. Es
bleibt dann alles wie es war - nämlich bei dem gemeinsamen
Sorgerecht.
Dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts wird nur dann
stattgegeben, wenn dies dem "Wohle des Kindes" entspricht. Wann das
der Fall ist, richtet sich nach dem Einzelfall.
Bevor die Richter
entscheiden, schalten sie das Jugendamt ein. Ein Mitarbeiter des
Jugendamtes führt dann mit beiden Eltern getrennt und auch - je nach
Alter - mit den Kindern ein ausführliches Gespräch und gibt danach
gegenüber dem Gericht eine zusammenfassende Stellungnahme ab. Die
Richter richten sich meist nach dem (objektiven) Bericht des
Jugendamtes und etwaigen Vorschlägen.
Tipp
Es ist also von ganz besonderer
Wichtigkeit, dass Sie kooperativ mit den Mitarbeitern des Jugendamtes
zusammenarbeiten und in dem Gespräch alles ansprechen, was die
Entscheidung und das Wohl des Kindes betreffen könnte.
Wenn bereits
ein Gerichtsverfahren läuft, wendet sich ein Mitarbeiter des
Jugendamtes automatisch an Sie. Sie werden schriftlich zu einem
Besprechungstermin eingeladen. Sollten Sie Widererwarten keine
Nachricht erhalten, ist es gut, wenn Sie sich selbst an das Jugendamt
wenden. Wichtig ist, dass Sie keinen Termin versäumen und mit dem
zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes in Kontakt bleiben. Die
Richter legen hierauf sehr großen Wert.