Sie sollten es, wenn irgend möglich, bei dem gemeinsamen Sorgerecht
belassen. So sieht es auch der Gesetzgeber vor und so entscheiden
auch die Gerichte. Bedenken Sie, dass Sie sich zwar von Ihrem Partner
getrennt haben, dieser aber immer noch der Vater bzw. die Mutter
Ihres Kindes bleibt. Bedenken Sie auch, dass Sie sich nicht in den
alltäglichen Angelegenheiten, sondern wirklich nur in den seltenen,
wichtigen Dingen mit dem anderen Elternteil absprechen müssen und bei
Notfällen ohnehin sofort alleine entscheiden können. Das gemeinsame
Sorgerecht spielt im alltäglichen Leben keine besonders große
Rolle. Das Kind lebt weiterhin bei Ihnen, Sie erhalten weiterhin den
Kindesunterhalt und mit dem Umgangsrecht hängt das Sorgerecht ohnehin
nicht zusammen.
Einzelfälle:
Wenn Ihr Ehepartner tatsächlich nicht in der Lage ist, das
gemeinsame Sorgerecht auszuüben, z.B. im Ausland lebt oder im
Gefängnis sitzt, dann sollten Sie das alleinige Sorgerecht
beantragen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Ex- Partner so zerstritten haben, dass
Sie sich auch über die einfachsten Dinge nicht mehr ruhig
unterhalten können, bringt dies natürlich Probleme bei der
Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts mit sich. "Einfache"
Meinungsverschiedenheiten reichen aber normalerweise nicht aus,
um die alleinige elterliche Sorge zu beantragen. Es wird von
Ihnen verlangt, dass Sie die Paarebene und die Elternebene
trennen. Dies ist die Meinung des Gesetzgebers und der Gerichte
und daher letztlich auch von Ihnen zu beachten. Die Gerichte
entscheiden schließlich über die Gewährung des alleinigen
Sorgerechts.
Das alleinige Sorgerecht wird Ihnen von den Gerichten nur dann
zugesprochen, wenn dies zum Wohl Ihres Kindes unbedingt notwendig
ist. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie hier einen Antrag auf
alleinige Sorge stellen. Nicht nur für Sie sondern, auch für Ihr
Kind bringt ein Verfahren eigentlich immer eine große nervliche
Belastung mit sich.
Bevor Sie einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen
Sorge stellen, sollten Sie mit Ihrem Expartner sprechen. Sollte er
diesem Antrag zustimmen, dann wird die Sorge auf Sie übertragen -
völlig unproblematisch.
Einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts können Sie
selbst bei Gericht stellen oder Sie beauftragen einen Anwalt
damit. Der Anwalt kennt die Rechtslage und kann Ihnen Auskunft über
die Erfolgsaussichten eines Verfahrens geben, bevor Sie hier viel
Zeit und Nerven investieren. Bedenken Sie auch, dass ein
Gerichtsverfahren nicht nur Sie, sondern auch Ihr Kind belastet. Sie
sollten daher sicher sein, dass das Gerichtsverfahren nicht umsonst
ist und sich hier von einem Anwalt über die Rechtslage beraten
lassen.
Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch
die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie
"Prozesskostenhilfe". Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft
geben.